Zum Hauptinhalt springen
DR. NATASCHA JANUSKOVECZ

INDIVIDUELLE AESTHETISCHE MEDIZIN

Natürlich frischer Ausdruck – ohne Operation

Die Zornesfalte (auch Glabellafalte genannt) ist die vertikale oder leicht schräge Falte zwischen den Augenbrauen, die besonders bei Mimik wie Stirnrunzeln oder Konzentration sichtbar wird. Mit der Zeit kann sie sich auch in entspanntem Zustand als tieferer Strich abzeichnen – und dadurch einen strengen, müden oder angespannten Gesichtsausdruck verursachen.

Sie wünschen sich einen entspannteren, jugendlicheren Gesichtsausdruck, ohne dass Ihre Mimik darunter leidet? Mit einer minimalinvasiven Botox-Behandlung können wir Ihre Zornesfalten sanft und präzise glätten – für ein harmonisches, natürliches Ergebnis.


Botox als gezielte Korrektur

Durch die minimalinvasive Botox-Behandlung wird die übermäßige Muskelaktivität reguliert – die Haut kann sich glätten, ohne die natürliche Mimik einzuschränken. Das Ergebnis: ein frischer, harmonischerer Gesichtsausdruck ohne „Dauer-Stirnrunzeln“.

KOSTENÜBERNAHME ÖGK

In Österreich werden BOTOX-Behandlungen bei: chronischer Migräne oder Augenlidstraffungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen.

BLEPHAROPLASTIK

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

↬ AUGENLIDSTRAFFUNG:

  • Funktionelle Einschränkungen: Schwere Hautüberschüsse am Ober- oder Unterlid, die das Sichtfeld blockieren (Gesichtsfeldeinschränkung). Chronische Entzündungen (z. B. Lidrandentzündung durch Hautfalten). Mechanische Reizung der Augen (z. B. Wimpern, die auf die Hornhaut scheuern). 
  • Ärztliche Dokumentation: Ein Augenfacharzt (Ophthalmologe) oder plastischer Chirurg muss die medizinische Notwendigkeit bestätigen.
  • Oft ist ein Gesichtsfeldtest (Perimetrie) oder Fotodokumentation erforderlich. 
  • Ablehnung rein kosmetischer Gründe: Die Kasse übernimmt keine rein ästhetischen Korrekturen (z. B. altersbedingte Erschlaffung ohne Sehbehinderung).

Tipp: Falls Sie betroffen sind, lassen Sie sich von einem Augenarzt untersuchen und beraten, ob die Kriterien für eine Kostenübernahme erfüllt sind. 

 

BOTOX | BOTULINUMTOXIN

Voraussetzungen für die Kostenübernahme


↬ MIGRÄNE:

  • Diagnose „Chronische Migräne“: Mindestens 15 Kopfschmerztage pro Monat, davon ≥8 Migränetage (gemäß IHS-Kriterien). Die Diagnose muss durch einen Facharzt (Neurologen) bestätigt werden. 
  • Therapieversagen anderer Medikamente: Vorheriger erfolgloser Einsatz von mindestens 3–4 prophylaktischen Medikamenten (z. B. Betablocker, Topiramat, Antidepressiva). 
  • Durchführung durch einen qualifizierten Arzt: Die Behandlung muss von einem speziell geschulten Arzt, Neurologen oder Schmerztherapeuten durchgeführt werden. 

Vor der Behandlung ist ein Kostenvoranschlag und eine Bewilligung der Kasse nötig. 

Falls Sie betroffen sind, besprechen Sie am besten vorab mit einem Neurologen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind!


↬ ZÄHNEKNIRSCHEN "BRUXISMUS"

In Ausnahmefällen kann eine Übernahme erfolgen, wenn:

Andere Therapien (z. B. Aufbissschienen, Physiotherapie) versagt haben und ein medizinischer Bericht des behandelnden Arztes (Zahnarzt, Neurologe) vorliegt, der die Notwendigkeit begründet.

 Wie kann man einen Antrag stellen?

  • Der Arzt muss einen Heilmittelantrag bei der Krankenkasse einreichen.
  • Erfolgschancen sind gering, aber möglich, wenn schwerwiegende Folgen (z. B. Kiefergelenksschäden) drohen.

 

Alternative Optionen:

  • Private Zusatzversicherungen können je nach Tarif einen Teil übernehmen.
  • Selbstzahlerkosten: Ca. 200–500 € pro Sitzung (je nach Dosis und Arzt).

 Fazit: Eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse ist nötig. Am besten direkt bei der zuständigen Krankenkasse (z. B. ÖGK, SVS, BVAEB) nachfragen.

Ablauf der Kostenübernahme


  • Facharzt-Konsultation: Diagnose und Dokumentation der funktionellen Probleme. 
  • Antrag bei der Krankenkasse: Einreichung von Befunden und Kostenvoranschlag. 
  • Bewilligung (oder Ablehnung): Die Kasse prüft, ob die OP medizinisch notwendig ist.